Internationale Fachkräfte – Neue Wege gehen

Eine Hand hält einen hölzernen Stempel und drückt ihn auf ein Dokument, das auf einer Glasoberfläche liegt. Im Hintergrund sind ein Stift und ein weiteres Dokument zu sehen.

Das Fehlen von qualifizierten Mitarbeitern und Fachkräften in den verschiedensten Bereichen und Gewerken des Handwerks ist ein großes Problem – Aufträge können nicht zeitnah oder auch gar nicht ausgeführt werden, es entstehen lange Wartezeiten für die Kunden und die Betriebe geraten in Bedrängnis. Deshalb wurde in der letzten Zeit von Seiten der Politik vieles in die Wege geleitet, um diesem Problem wirksam und schnell begegnen zu können.

Bisherige Regelungen und Möglichkeiten nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit März 2020 gilt, ist ein Baustein von vielen und hat es dabei möglich gemacht, ausgebildete Fachkräfte auch aus Drittstaaten nach bestimmten Verfahren aus dem Ausland einfacher anzuwerben und in deutschen Handwerksbetrieben zu beschäftigen.

So sollte unter anderem das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Deutschland nach Paragraph § 81a AufenthG dazu beitragen, sowohl für die Betriebe als auch für die zukünftigen Mitarbeiter die bürokratischen Hürden zu senken und eine qualifizierte Beschäftigung zu ermöglichen und zu erleichtern. Dabei werden die regionalen Ausländerbehörden in Deutschland als zentrale Stellen am Ort des Firmensitzes mit in den Prozess eingebunden. Die arbeitswillige Fachkraft aus dem Drittstaat erteilt dabei dem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland eine Vollmacht. Das Unternehmen wendet sich dann mit der durch den Bewerber ausgestellten Vollmacht, dem Arbeitsvertrag, der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und den gesamten Unterlagen der Fachkraft an die örtlich zuständige Behörde. Das Unternehmen stellt dann einen Antrag bei der Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Bei Antragstellung entstehen für das Unternehmen einmalig pro Bewerber zusätzliche Kosten von 411 €. Bei Genehmigung kann die Fachkraft einreisen und ihre Arbeitsstelle antreten.

Eine weitere Möglichkeit ist die Fachkräfteeinwanderung im regulären Verfahren über die Botschaft aus dem Drittstaat.

Deutsche Botschaften im Ausland (Auswärtiges Amt) sind hier die zentralen Stellen. Die Kosten für das Visum betragen durchschnittlich etwa 75,- €. Die einreisende Person stellt mit den notwendigen Unterlagen den Antrag im Heimatland und kann dann bei Genehmigung ihre neue Arbeitsstelle in Deutschland antreten.

Geplante Optimierung der Fachkräfteeinwanderung

Da die bisherigen Regelungen noch nicht dazu geführt haben, dass sich die Lücke an Fachkräften spürbar verringert hat, wird derzeit an neuen Regelungen gearbeitet, die die Einwanderung von qualifizierten zukünftigen Mitarbeitern noch einmal vereinfachen und verbessern sollen. Dabei sind einige Punkte bereits beschlossen oder werden derzeit noch überdacht und angepasst. Folgende Überlegungen werden dabei zugrunde gelegt und sind Teil der aktuellen Diskussion.

  • EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen bereits in jedem anderen EU-Land arbeiten
  • Personen außerhalb Europas müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um hier arbeiten zu dürfen (konkretes Jobangebot/ Anerkennung des ausländischen Abschluss)
  • Bislang dürfen die ausländischen Fachkräfte nur in ihrem eigenen Beruf arbeiten. Bald können sie aber auch in einem anderen Beruf arbeiten. Ein Beispiel: Eine Kauffrau für Büromanagement kann zukünftig auch in einem Logistik-Unternehmen arbeiten
  • Geplant ist, dass eine anerkannte Qualifikation grundsätzlich zu jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen berechtigen soll
  • Die Erwerbszuwanderung der qualifizierten Drittstaatsangehörigen soll unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherige formale Anerkennung eines ausländischen Abschlusses nach derzeitigem Stand ermöglicht werden
  • In nicht reglementierten Berufen soll die Einwanderung erleichtert werden
  • Die Regelung der Möglichkeiten eines Aufenthalts zur Ausübung einer Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen soll ausgeweitet werden
  • Drittstaatsangehörigen soll der Aufenthalt zur Suche eines Arbeitsplatzes vereinfacht werden
  • Ein Punktesystem/eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche ist geplant, Auswahlkriterien Qualifikation: Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter

Inwieweit die Optimierungsvorhaben den gewünschten Erfolg haben, bleibt abzuwarten.

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