Schritt für Schritt zum Erfolg im In- und Ausland mit nachhaltigen Lieferketten

5 Gute Gründe sich mit (internationaler) Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen:

  • Für Kunden wird eine ressourcenschonende und nachhaltige Produktion immer wichtiger. Betriebe können sich hier positionieren. Oft sind Kunden auch bereit für nachhaltige Produkte höhere Preise zu bezahlen.
  • Fördergeber und Banken legen immer mehr Wert auf die Integration von nachhaltigen Themen (Beschaffung, Produktion etc.) im Betrieb.
  • Es können Kosten eingespart werden durch den effizienteren Einsatz von Material, aber auch durch Wiederverwendung, Reparatur oder Recycling.
  • Deutschland als Exportnation ist eng in internationale Lieferketten eingebunden. Auch Unternehmen, die nur in Deutschland tätig sind, sind oft internationaler verzweigt, als ihnen bewusst ist.
  • Wer auf Menschenrechts- und Umweltbedingen in seiner Lieferkette achtet, zeigt, dass er die Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeitenden im Blick hat. Das ist auch im eigenen betrieblichen Interesse: Das Unternehmen kann sich so als attraktiver Arbeitgeber positionieren, um neue Mitarbeitende und Auszubildende für den Betrieb zu gewinnen.

Definition der Lieferkette

Die Lieferkette wird von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung des Produktes an den Endkunden definiert. Sie „umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind“. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme von notwendigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Transport oder die Zwischenlagerung von Waren.

Quelle: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Betroffen sind laut Gesetz Betriebe mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 wird es auch für Betriebe mit 1.000 Beschäftigten gelten.

Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geht es um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt – im Bereich Menschenrechte und Umweltstandards.

Betriebe, die unter das LkSG fallen, müssen die Risiken im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz analysieren und bewerten. Wenn erforderlich, müssen sie Maßnahmen zur Abwendung und Vermeidung von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umweltschutz ergreifen. Die Risiken und Maßnahmen müssen in einem Bericht dokumentiert werden. Auch auf EU-Ebene ist eine europäische Lieferkettenrichtlinie geplant. Diese befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Durch eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene werden dieselben Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Mitgliedsstaaten geschaffen.

Bedeutung des Gesetzes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

KMU sind eigentlich nicht Adressat des deutschen bzw. des kommenden europäischen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht. Jedoch sind sie mittelbar von diesem Gesetz betroffen. Dies gilt auch für Handwerksbetriebe ohne erkennbaren internationalen Bezug. Als Zulieferer eines großen Unternehmens müssen auch sie sich mit den Themengebieten befassen und diese bewerten.

Betriebe sollten sich daher folgende Fragen hinsichtlich des neuen LkSG stellen:

  • Sind wir Lieferant eines großen Unternehmens?
  • Gibt es menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in unserer Lieferkette?

KMU sollten die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht nur als Hemmnis und zusätzlichen Arbeitsaufwand sehen. Vielmehr sollten sie daran die Chance erkennen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wer sich mit den geforderten Menschenrechts- und Umweltstandards auseinandersetzt, stellt die Weichen, um auch in Zukunft als attraktiver Geschäftspartner gesehen zu werden.

Besuchen Sie unser informatives Seminar zum Thema

Das Seminar informiert zum deutschen und europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es zeigt auf, wie KMU davon betroffen sind und gibt Tipps, wie sich KMU der Herausforderung stellen können. Außerdem gibt das Seminar einen Einblick in andere Länder und deren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Nicht zuletzt informiert es darüber, was deutsche Betriebe, die auf diesen Märkten tätig sind, beachten müssen.

Horizont Handwerk, Nachhaltigkeit

Franziska Lamprecht

Tel.: 0711 . 263 709 116