Neue Richtlinien für Förderprogramme

Zum Jahreswechsel ist die Zukunftsinitiative Handwerk 2025 in eine neue Förderphase eingetreten. In diesem Zuge hat das Landeswirtschaftsministerium die Förderrichtlinien für Erfahrungsaustauschgruppen, Digitalisierungswerkstätten sowie Informations-, Schulungs- und Fachveranstaltungen neu aufgestellt.


Neu ist, dass Erfahrungsaustauschgruppen und Digitalisierungswerkstätten nun auch für Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften geöffnet sind. Bei der Veranstaltungsförderung gilt nun eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Für gemeinsam beantragte Veranstaltungsreihen ist die Gesamtsumme maßgeblich.

Außerdem weist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg darauf hin, dass in allen Programmen die Anträge sechs Wochen vor der Veranstaltung oder vor dem ersten Termin eingegangen sein müssen.

Zudem müssen in der Öffentlichkeitsarbeit und den Veröffentlichungen zu allen Maßnahmen neben dem Hinweis der Förderung durch das Ministerium auch die Corporate Design Elemente (insbesondere das Logo) der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 verwendet werden.

Ferner hat der BWHT seine seine Projektdokumente an die neue Förderperiode angepasst.

Förderprogramm: Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk

Förderprogramm: Digitalisierungs-Werkstätten im Handwerk

Förderprogramm: Informations-, Schulungs- und Fachveranstaltungen zu Zukunftsthemen des Handwerks

Corporate Design Elemente: Kommunikation Handwerk 2025

Maßnahmenübersicht Zukunftsinitiative Handwerk 2025

Projektübersicht zu Handwerk 2025

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