Einmal um die Welt: Arbeitskräfte aus dem Ausland

Vier Leute in einer Bäckerei kneten Teig auf einer bemehlten Arbeitsfläche. Sie sind auf ihre Arbeit konzentriert. Im Hintergrund sind Regale mit Brot zu sehen. Eine Uhr an der Wand zeigt die Zeit an. Die Umgebung ist hell und übersichtlich.

Warum sich Handwerksbetriebe auf zu neuen Ufern machen sollten.

Viele Handwerksbetriebe hadern aktuell mit den Folgen des Fachkräftebedarfs. Einige Betriebe versuchen Mitarbeitende beispielsweise mithilfe von Social Media Recruiting für Ihren Betrieb zu gewinnen. Meist sollen hierbei aber vor allem potenzielle Mitarbeitende aus dem Inland angesprochen und rekrutiert werden.

Zeitgleich werden Unternehmer jeglicher Art jedoch auch vermehrt von zahlreichen Agenturen kontaktiert, welche Ihnen bei der Rekrutierung und Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften Ihre Dienstleistungen anbieten: „Zahlen Sie uns 5000 € und wir vermitteln Ihnen eine geeignete Fachkraft für ihren Betrieb“. Kann das überhaupt seriös sein? „Wieso sollte ein Betrieb Arbeitskräfte aus dem Ausland im eigenen Betrieb einstellen, wenn es doch in Deutschland ausreichend Arbeitskräfte gibt?“- ist eine der häufigsten Fragen, die sich aktuell eine Vielzahl an Betriebsinhabenden stellt. Daraus ergibt sich automatisch die Gegenfrage: Was, wenn es in Deutschland eben nicht genug Arbeitskräfte gibt, um dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken?

Über 250.000 Stellen und ca. 20.000 Ausbildungsplätze im Handwerk konnten im letzten Jahr nicht besetzt werden. Der Bedarf nach Fachkräften steigt in den letzten Jahren stetig an. Einige Betriebe haben sich bereits entschieden, ausländische Fachkräfte im eigenen Betrieb zu beschäftigen, um dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken. Die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland ist für viele nichts Neues und dennoch ist dieses Thema aufgrund des Fachkräftebedarfs momentan vermehrt in aller Munde. Doch wo Licht, da auch Schatten: Wo liegen potenzielle Hürden bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland?

Laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus dem Jahr 2023 sehen 71,1 % aller Unternehmen die komplizierten und nicht ausreichend bekannten rechtlichen Regelungen als größte Hürde bei der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften. Knapp 60 % der Befragten sehen bei Fachkräften aus dem Ausland die Berufsanerkennung als Hindernis. Auch die Sorgen vor Sprachbarrieren bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland teilen 79,9 % der Befragten.

Dennoch sind auch 84,3 % aller befragten Unternehmen der Meinung, dass ausländische Fachkräfte Unternehmen bereichern. Mit den neuen Regelungen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften zu Arbeitszwecken erleichtert und beschleunigt werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (kurz FEG), welches bereits 2020 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, wird fortwährend um neue Regelungen erweitert. Mit diesen Änderungen soll Fachkräften, die über eine Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen, die Zuwanderung zu Arbeitszwecken nach Deutschland erleichtert werden.

Seit März 2024 besteht mit den Neuerungen rund um das FEG die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Fachkraft: Hierbei muss das Anerkennungsverfahren erst innerhalb von 12 Monaten nach Einreise der Fachkraft nach Deutschland durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Vorher war es erforderlich, dass die Fachkraft dieses vor der Einreise nach Deutschland durchführt.

Nach Durchführung einer Qualifikationsanalyse müssen Fachkräfte zukünftig nicht mehr ausreisen, sondern können sofort mit der Beschäftigung beginnen. Eine Qualifikationsanalyse ist beispielsweise erforderlich, wenn Fachkräfte ihre Berufsqualifikation aufgrund fehlender/ nicht vollständiger Dokumente nicht nachweisen kann.


Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung aus dem Ausland können zukünftig für eine Erwerbstätigkeit in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Hierfür müssen die Fachkräfte einen qualifizierten, im Ausbildungsstaat anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens 2 Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen.

Weitere Änderungen rund um das FEG treten ab Juni 2024 in Kraft: Das Kontingent der Westbalkanregelung wird auf 50.000 erhöht und die Regelung entfristet. Um Personen aus Drittstaaten eine Einreise zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen, wird die sogenannte Chancenkarte eingeführt. Anhand verschiedener Kriterien wie beispielsweise der beruflichen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder Deutschlandbezug erhalten die Fachkräfte Punkte, wobei mindestens 6 Punkte erforderlich sind, um eine Chancenkarte zu erhalten. Für die Einreise nach Deutschland zu Arbeitszwecken gibt es verschiedene Arten von Visa. Entscheidend hierfür ist unter anderem das Herkunftsland der Arbeitskraft oder der Zweck der Einreise.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte.

Interessieren Sie sich für die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften, aber wissen bei den ganzen Gesetzen und Begriffen nicht, welcher Weg der richtige ist oder welche Möglichkeiten es für Sie gibt? Möchten Sie sich auf zu neuen Ufern machen und wünschen sich eine Einführung in die Thematik der internationalen Fachkräfte?

Die Personalberater aus Baden-Württemberg bieten am Mittwoch, dem 15. Mai 2024 um 11 Uhr das Webseminar „Internationale Fachkräfte: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, erfolgreiche Rekrutierung und Impulse zu einer gelungenen Integration“ an.

Ergänzend bieten wir am Freitag, dem 17. Mai 2024 von 11 bis 12 Uhr ein Webseminar speziell zur Berufsanerkennung an. Wir freuen uns auf Sie!


Pierenkemper, Sarah / Jansen, Anika / Orange, Fritz, 2023,Internationale Fachkräfte in KMU – Weniger Bürokratie, mehr Fachkräfte, Studie im Rahmen des Projektes Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Köln

Eine Person mit Brille und kariertem Hemd, die die Wärme eines wohlorganisierten Menschen ausstrahlt, lächelt vor einem schlichten Hintergrund in die Kamera.

HWK Freiburg

Markus Klemm

Tel.: 0761 . 21800-118

Eine Person mit langem, lockigem Haar lächelt sanft und strahlt Wärme und Ordnung aus. Sie trägt eine graue Jacke mit großem schwarzen Kragen und steht vor einem schlichten hellen Hintergrund.

HWK Heilbronn

Carmen Bender

Tel.: 07131 . 791-172

Eine Person mit kurzen hellen Haaren lächelt und trägt eine dunkle, gemusterte Jacke über einer Bluse. Der Hintergrund ist schlicht und hell.

HWK Karlsruhe

Beate Karcher

Tel.: 0721 . 1600-135

Eine lächelnde Person mit langen braunen Haaren, Brille und einem dunklen Blazer über einem weißen Oberteil steht selbstbewusst vor einem schlichten Hintergrund und strahlt eine organisierte Atmosphäre aus.

HWK Konstanz

Fabienne Gehrig

Tel.: 07531 . 205-377

HWK Mannheim

n.n

Tel.: 0621 . 18002-150

Eine Frau mit schulterlangen blonden Haaren lächelt in die Kamera. Sie trägt ein schwarzes Top und kleine Creolen vor einem schlichten hellen Hintergrund.

HWK Reutlingen

Claudia Bauer

Tel.: 07121 . 2412-132

Eine Person mit lockigem, schulterlangem blondem Haar lächelt und trägt einen schwarzen Blazer über einer gemusterten Bluse. Der Hintergrund ist schlicht und hell.

HWK Stuttgart

Stefanie Sander

Tel.: 0711 . 1657-293

HWK Stuttgart

n.n.

Tel.: 0711 . 1657-366

Eine Person mit schulterlangem braunem Haar, einer Brille und einem dunklen Blazer über einem weißen Oberteil lächelt in die Kamera. Der Hintergrund ist eine leicht verschwommene Innenkulisse mit hellem Tageslicht.

HWK Ulm

Alexandra Natter

Tel.: 0731 . 1425-6389

Eine Frau mit schulterlangem braunem Haar trägt einen roten Blazer und ein schwarzes Oberteil. Sie hat einen neutralen Gesichtsausdruck und blickt vor einem schlichten Hintergrund direkt in die Kamera.

HWK Ulm

Ramona Russin

Tel.: 0731 . 1425-8206